Mietkonditionen
1. Verantwortlichkeit des Gastes:
Für die Dauer der Miete ist der Gast für das Rad verantwortlich. Der Gast darf ausschließlich das ihm zugewiesene Rad benutzen. Falls dieses getauscht werden soll, muss Andalusien Adventure Sports unverzueglich informiert werden. Das Rad wird im gleichen
Zustand, gewaschen und mit Komplettzubehör zurückgegeben werden. Jegliche Fehler oder Probleme die beim Rad auftreten, müssen sofort Andalucian Adv. Sports mitgeteilt werden. Der Gast ist außerdem dafür verantwortlich, das gemietete Rad während der Dauer des Mietvertrages zu waschen und sauber zu halten, ganz besonders nach einer Tour im Regen.
2. Radübergabe und Instandhaltung:
Pedale und Sattel dürfen ausschließlich vom Radmechaniker ausgetauscht werden. Die Wartung vom gemieteten Rad ist nur dem technischen Assistent gestattet. Unter keinen Umständen darf ein Gast irgendwelche
Veränderungen am Rad vornehmen.
3. Diebstahl und Schadensvergütung:
Während der Mietdauer übernimmt AAS keine Haftung bei Diebstahl, Reifenpannen oder etwaige Schäden am Rad. Der Gast muss für die von ihm verursachten Beschädigungen aufkommen und kann von der bei der Reservierung angegebenen Kreditkarte abgebucht werden, es sei denn es wurde eine andere Zahlungsart vereinbart. Sollte während
der Mietzeit ein Zubehör verloren gehen, werden die anfallenden Kosten auf die Rechnung des Gastes gesetzt.
4. Versicherungsschutz:
a) Das Rad ist nur gegen Diebstahl versichert, wenn dieses im gesicherten Radraum von AAS gestohlen wird.
b) Bei einem Unfall traegt der Mieter die Kosten bis zum Tageswert des Rades.
5. Kaution & Zubehör:
Für das Rad und die Pumpe, Satteltasche mit Ersatzschlauch und Reifenhebel sowie den Computer verlangen wir einen Pfand von 50,00 Euro in bar, der vor Anmietung gezahlt
werden muss. Bei der Rückgabe des Zubehör und dem gewaschenem Rad wird dieser Pfand zurückerstattet.
6. Abholung und Transportkosten im Falle eines Unfalls/Schadens:
Die Abholung durch Andalucian Adv. Sports betraegt generell € 35,- wenn der Unfall/Schaden durch den Gast durch Eigenverschulden verursacht wird.
Abholung wegen Muedigkeit, Verfahrens oder sonstigen persoenlichen Empfindungen werden nicht von AAS durchgefuehrt sondern der Gast kann sich jederzeit ein Taxi rufen und dieses selbst bezahlen.
Fuer den Fall eines geplatzten Reifens hat jeder Gast von uns Flicktaschen und Ersatzschlaeuche am Rad dabei.
10.4. Reise mit erhöhtem Risiko
Radsportferien sind Aktivferien und Sie üben Ihren
Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche
Schäden, die aus der Ausübung des Radsports
herrühren, haften wir in keinem Falle, auch dann
nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit Gruppenleitung
fahren. Für die Einhaltung der Strassenverkehrsvorschriften
sind Sie selbst verantwortlich, auch dann,
wenn Sie in einer Gruppe fahren. Bei unseren
Radsportreisen ist das Tragen eines Helms obligatorisch.
Was man mitbringen sollte